Verfassungsgerichtshof B2488/97

B2488/97Verfassungsgericht09.06.1998

Regest

Behördenzuständigkeit, Zollrecht, EU-Recht, VfGH / Kosten, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2488/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1998

Spruch

Die Beschwerde wird an den zuständigen Berufungssenat der Region Wien bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland abgetreten.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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