Verfassungsgerichtshof B2322/97

B2322/97Verfassungsgericht10.06.1998

Regest

Versammlungsrecht, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2322/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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