Verfassungsgerichtshof B523/98

B523/98Verfassungsgericht28.09.1998

Regest

VfGH / Klaglosstellung, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Arbeitslosenversicherung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B523/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1998

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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