Verfassungsgerichtshof B3109/97

B3109/97Verfassungsgericht28.09.1998

Regest

Unabhängiger Verwaltungssenat, Tribunal

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3109/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen auf Gesetz beruhenden Gericht im Sinne des Art6 EMRK verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 20.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.