Verfassungsgerichtshof B3204/96

B3204/96Verfassungsgericht29.09.1998

Regest

VfGH / Legitimation, Straßenverwaltung, Enteignung, Parteistellung Straßenverwaltung, Parteistellung Eisenbahnrecht, VfGH / Anlaßfall, Bescheid Trennbarkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3204/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1998

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid insoweit in ihren Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes verletzt worden, als damit die Berufung gegen die im Spruchpunkt II des erstinstanzlichen Bescheides zuerkannte Pauschalvergütung zur Abgeltung von Aufwendungen der Enteigneten gemäß §7 Abs3 Eisenbahnenteignungsgesetz 1954, BGBl. Nr. 71/1954, idF des Strukturanpassungsgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 abgewiesen wurde.

Der angefochtene Bescheid wird in diesem Umfang aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

II. Im übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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