Verfassungsgerichtshof B2780/96

B2780/96Verfassungsgericht29.09.1998

Regest

VfGH / Legitimation, Straßenverwaltung, Enteignung, Parteistellung Straßenverwaltung, Parteistellung Eisenbahnrecht, VfGH / Anlaßfall, Bescheid Trennbarkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2780/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1998

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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