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V2/97•Verfassungsgerichtshof V2/97
V2/97Verfassungsgericht02.10.1998
Baurecht, Raumordnung, Bausperre
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Tiefgraben vom 12. Dezember 1995, Z 0312-1995/M, betreffend die Verhängung einer Bausperre für die Grundstücke Nr. 1177/1 und 1175/1, KG Hof, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 15. Dezember 1995 bis 2. Jänner 1996, war gesetzwidrig.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Feststellung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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