Verfassungsgerichtshof WI-3/97

WI-3/97Verfassungsgericht06.10.1998

Regest

Wahlen, Gemeindevollziehungsorgane, Bürgermeister, VfGH / Fristen, Wahlanfechtung administrative, VfGH / Sachentscheidung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WI-3/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1998

Spruch

In teilweiser Stattgebung der Wahlanfechtung werden das Verfahren zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schlatt (politischer Bezirk Vöcklabruck) am 5. Oktober 1997, soweit es den Wahlsprengel I betrifft, vom Beginn der Wahlhandlung (§50 O.ö. Kommunalwahlordnung) an sowie die Feststellung des Gesamtergebnisses dieser Wahl aufgehoben.

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