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G38/97•Verfassungsgerichtshof G38/97
G38/97Verfassungsgericht07.10.1998
VfGH / Präjudizialität, Krankenanstalten, Anpassungspflicht, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Meinungsäußerungsfreiheit
§19 Steiermärkisches Krankenanstaltengesetz, LGBl. für das Land Steiermark Nr. 78/1957, war verfassungswidrig.
Der Landeshauptmann der Steiermark ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches verpflichtet.
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