Verfassungsgerichtshof G38/97

G38/97Verfassungsgericht07.10.1998

Regest

VfGH / Präjudizialität, Krankenanstalten, Anpassungspflicht, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Meinungsäußerungsfreiheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G38/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1998

Spruch

§19 Steiermärkisches Krankenanstaltengesetz, LGBl. für das Land Steiermark Nr. 78/1957, war verfassungswidrig.

Der Landeshauptmann der Steiermark ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches verpflichtet.

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