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G11/97; G12/97•Verfassungsgerichtshof G11/97; G12/97
G11/97; G12/97Verfassungsgericht07.10.1998
VfGH / Präjudizialität, Krankenanstalten, Anpassungspflicht, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Meinungsäußerungsfreiheit
§16 des O.ö. Krankenanstaltengesetz 1976, Anlage der Kundmachung der o.ö. Landesregierung vom 12. Jänner 1976 über die Wiederverlautbarung des O.ö. Krankenanstaltengesetz, LGBl. für Oberösterreich Nr. 10/1976, war verfassungswidrig.
Der Landeshauptmann von Oberösterreich ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches verpflichtet.
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