Verfassungsgerichtshof B2103/97

B2103/97Verfassungsgericht07.10.1998

Regest

Vergabewesen, Kompetenz Bund - Länder Vergabewesen, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2103/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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