Verfassungsgerichtshof V61/98

V61/98Verfassungsgericht11.03.1999

Regest

Verordnungserlassung, Straßenpolizei, Halte(Park-)verbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V61/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1999

Spruch

Die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 8. März 1982, Z MA 46 V8-2/82, soweit damit

"in Wien 8., Florianigasse 1, das Halten und Parken für Fahrzeuge aller Art, MO - FR (w) 7 - 17 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastkraftfahrzeugen auf einer Länge von 20 m verboten (wurde)",

war gesetzwidrig.

Die Wiener Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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