Verfassungsgerichtshof B257/99

B257/99Verfassungsgericht07.06.1999

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B257/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1999

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Vertreter die mit S 29.500,-

bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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