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B2106/98•Verfassungsgerichtshof B2106/98
B2106/98Verfassungsgericht07.06.1999
VfGH / Aufhebung Wirkung, Sozialhilfe, Behinderte, Pflegegeld
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 27.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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