Verfassungsgerichtshof B2106/98

B2106/98Verfassungsgericht07.06.1999

Regest

VfGH / Aufhebung Wirkung, Sozialhilfe, Behinderte, Pflegegeld

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2106/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1999

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 27.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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