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B355/98•Verfassungsgerichtshof B355/98
B355/98Verfassungsgericht07.06.1999
Fremdenrecht, Asylrecht
1. Dem Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe in Form der Gebührenbefreiung wird stattgegeben.
2. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit S 18.000,-- bestimmten Kosten dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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