Verfassungsgerichtshof KI-24/97

KI-24/97Verfassungsgericht07.06.1999

Regest

VfGH / Kompetenzkonflikt, Fremdenrecht, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, Rechtsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KI-24/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1999

Spruch

I. Dem Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe wird stattgegeben.

II. Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Beschwerde der L A gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 21. Oktober 1994, Zl. SD 620/94, zuständig.

Der entgegenstehende Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. November 1997, Zl. 95/18/1208, wird aufgehoben.

Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) hat der Antragstellerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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