Verfassungsgerichtshof B614/99

B614/99Verfassungsgericht08.06.1999

Regest

VfGH / Klaglosstellung, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B614/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1999

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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