Verfassungsgerichtshof B1534/98

B1534/98Verfassungsgericht08.06.1999

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Asylrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1534/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1999

Spruch

Die Beschwerdeverfahren werden eingestellt.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 29.250 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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