Verfassungsgerichtshof B1148/98

B1148/98Verfassungsgericht08.06.1999

Regest

Finanzverfahren, Einkommensteuer, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1148/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in einem sonstigen Recht verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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