Verfassungsgerichtshof B2348/97

B2348/97Verfassungsgericht08.06.1999

Regest

Einkommensteuer, Kinder (Steuerrecht), Belastung außergewöhnliche, Unterhalt, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2348/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1999

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 20.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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