Verfassungsgerichtshof B704/97; G265/97

B704/97; G265/97Verfassungsgericht08.06.1999

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Bedenken, Erwerbsausübungsfreiheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B704/97,G265/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1999

Spruch

I. Der Gesetzesprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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