Verfassungsgerichtshof G7/99

G7/99Verfassungsgericht10.06.1999

Regest

Arbeitslosenversicherung, Verwaltungsverfahren, Wirkung aufschiebende, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G7/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1999

Spruch

§56 Abs2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, idF des Arbeitsmarktservice-Begleitgesetzes, BGBl. Nr. 314/1994, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2000 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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