Verfassungsgerichtshof B452/98

B452/98Verfassungsgericht11.06.1999

Regest

Bundesbahnen, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B452/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1999

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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