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G99/98•Verfassungsgerichtshof G99/98
G99/98Verfassungsgericht14.06.1999
Gewerberecht, Rauchfangkehrergewerbe, VfGH / Individualantrag, Vertrauensschutz
Der Antrag wird, soweit er die Aufhebung des ersten Satzes und des Wortes "weiters" im zweiten Satz des §102 Abs1 GewO 1994 idF BGBl. I 63/1997 sowie die Aufhebung des letzten Satzes des §376 Z28 Abs4 GewO 1994 begehrt, abgewiesen.
Im übrigen (§102 Abs4 GewO 1994 idF BGBl. I 63/1997) wird er zurückgewiesen.
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