Verfassungsgerichtshof V115/97

V115/97Verfassungsgericht18.06.1999

Regest

Dienstrecht, Nebengebühren, Überstundenvergütung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V115/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1999

Spruch

Im §2 der Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland, BGBl. Nr. 128/1996, werden das Wort "und" am Ende der Z3 sowie die Z4 als gesetzwidrig aufgehoben.

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im BGBl. II verpflichtet.

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