Verfassungsgerichtshof B993/99; B994/99

B993/99; B994/99Verfassungsgericht23.06.1999

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B993/99,B994/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1999

Spruch

I. Den Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird keine Folge gegeben.

II. Die Beschwerden werden

zurückgewiesen.

III. Die Anträge, die

Beschwerden dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, werden abgewiesen.

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