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B1406/98•Verfassungsgerichtshof B1406/98
B1406/98Verfassungsgericht24.06.1999
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zuhanden seines Rechtsvertreters zu bezahlen.
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