Verfassungsgerichtshof B1208/98; B2041/98; B286/99

B1208/98; B2041/98; B286/99Verfassungsgericht25.06.1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1208/98,B2041/98,B286/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1999

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen die mit S 27.000 bestimmten Prozeßkosten jeweils zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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