Verfassungsgerichtshof B3493/96

B3493/96Verfassungsgericht25.06.1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3493/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1999

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadt Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit S 18.000,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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