Verfassungsgerichtshof B2272/98

B2272/98Verfassungsgericht30.09.1999

Regest

Strafprozeßrecht, Untersuchungshaft, Strafvollzug, Informationsfreiheit, Privat- und Familienleben, lex specialis

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2272/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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