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B1687/98•Verfassungsgerichtshof B1687/98
B1687/98Verfassungsgericht30.09.1999
Fremdenrecht, Asylrecht, Auslegung berichtigende
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zuhanden seines Rechtsvertreters, die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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