Verfassungsgerichtshof B251/99

B251/99Verfassungsgericht06.10.1999

Regest

Rechtsanwälte Berufsrecht, Rechtsanwälte Disziplinarrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B251/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer für Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 27.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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