Verfassungsgerichtshof B15/99

B15/99Verfassungsgericht06.10.1999

Regest

Strafvollzug, Seelsorge, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B15/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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