Verfassungsgerichtshof V36/98

V36/98Verfassungsgericht06.10.1999

Regest

VfGH / Individualantrag, Statistik, VfGH / Prüfungsumfang, EU-Recht Vorabentscheidung, Auskunftspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V36/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1999

Spruch

I. Der Antrag wird, soweit ihn Gesellschaften mit beschränkter Haftung stellen, mit Ausnahme der Wortfolge "oder juristischen", und soweit ihn Kommanditgesellschaften stellen, mit Ausnahme der Wortfolge "sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes", beide in §2 Abs2, als unzulässig zurückgewiesen.

II. In bezug auf die genannten Wortfolgen wird der Antrag als unbegründet abgewiesen.

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