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G3/98; G90/99 - G169/99•Verfassungsgerichtshof G3/98; G90/99 - G169/99
G3/98; G90/99 - G169/99Verfassungsgericht06.10.1999
VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Antrag, VfGH / Legitimation, Straßenpolizei, Verkehrsunfall
Die Anträge des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg, in §99 Abs6 lita StVO 1960, BGBl. 1986/105, die Wortfolgen "durch die Tat lediglich Sachschaden entstanden ist," und "mit bloßem Sachschaden" sowie die Absatzbezeichnung "Abs5" als verfassungswidrig aufzuheben, werden zurückgewiesen.
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