Verfassungsgerichtshof G3/98; G90/99 - G169/99

G3/98; G90/99 - G169/99Verfassungsgericht06.10.1999

Regest

VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Antrag, VfGH / Legitimation, Straßenpolizei, Verkehrsunfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G3/98,G90/99 - G169/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1999

Spruch

Die Anträge des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg, in §99 Abs6 lita StVO 1960, BGBl. 1986/105, die Wortfolgen "durch die Tat lediglich Sachschaden entstanden ist," und "mit bloßem Sachschaden" sowie die Absatzbezeichnung "Abs5" als verfassungswidrig aufzuheben, werden zurückgewiesen.

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