Verfassungsgerichtshof B2174/98

B2174/98Verfassungsgericht06.10.1999

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Asylrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2174/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1999

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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