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B434/98; 442/98•Verfassungsgerichtshof B434/98; 442/98
B434/98; 442/98Verfassungsgericht06.10.1999
Rechtsanwälte Berufsrecht, Auslegung verfassungskonforme, Analogie, Rechtsanwälte Ausbildung, Erwerbsausübungsfreiheit, Berufsausbildungsfreiheit
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie auf Freiheit der Erwerbsbetätigung und der Berufsausbildung verletzt worden.
Die Bescheide werden daher aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern jeweils die mit S 29.500,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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