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B2763/97•Verfassungsgerichtshof B2763/97
B2763/97Verfassungsgericht11.10.1999
Sozialversicherung, Anwendbarkeit AVG, Feststellungsbescheid, Vertreter, Verwaltungsvollstreckung
Der Beschwerdeführer wurde durch den angefochtenen Bescheid, soweit dieser den Feststellungsantrag zu Punkt 1. abgewiesen hat, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.
Insoweit wird der Bescheid aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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