Verfassungsgerichtshof B2118/96

B2118/96Verfassungsgericht13.10.1999

Regest

Arbeiterkammern Mitgliedschaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2118/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1999

Spruch

Die beschwerdeführende Kammer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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