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B596/99•Verfassungsgerichtshof B596/99
B596/99Verfassungsgericht14.10.1999
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Arbeitsverfassung, Kollegialbehörde, Behördenzuständigkeit
Der beschwerdeführende Betriebsrat ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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