Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G91/98; G116/98•Verfassungsgerichtshof G91/98; G116/98
G91/98; G116/98Verfassungsgericht14.10.1999
VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsumfang, Fortpflanzungsmedizin, Rechtspolitik, Interessenabwägung, Anpassungspflicht (des Normgebers)
Der Antrag der Erstantragstellerin auf Aufhebung des §3 Abs1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes, BGBl. Nr. 275/1992, wird - außer hinsichtlich der Wendung "und der Samen" - zurückgewiesen.
Der Antrag der Zweitantragstellerin wird zurückgewiesen, soweit er auf Aufhebung des §3 Abs1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes, BGBl. Nr. 275/1992, gerichtet ist, außer hinsichtlich der Wendung "die Eizellen und", und soweit er auf Aufhebung des §3 Abs3 des Fortpflanzungsmedizingesetzes gerichtet ist, außer hinsichtlich der Wendung "Eizellen und".
Im übrigen werden die Anträge abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.