Verfassungsgerichtshof B1323/97; B1324/97

B1323/97; B1324/97Verfassungsgericht14.10.1999

Regest

Legalitätsprinzip, Übergangsbestimmung, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Rechtsüberleitung, Sanierung, Determinierungsgebot, Bundeshauptstadt Wien, Behördenzuständigkeit, Verordnungserlassung, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1323/97,B1324/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1999

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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