Verfassungsgerichtshof B899/98

B899/98Verfassungsgericht15.10.1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B899/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung sowie einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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