Verfassungsgerichtshof B3048/96

B3048/96Verfassungsgericht15.10.1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3048/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1999

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 19.800,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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