Verfassungsgerichtshof WI-5/99; WI-6/99; WI-7/99

WI-5/99; WI-6/99; WI-7/99Verfassungsgericht16.10.1999

Regest

Wahlen, Landtag, Ermittlungsverfahren (Wahlen), Stimmzettel, Wahlbehörden, Wahlvorschlag, Wahlwerbung, Volksbefragung, Determinierungsgebot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WI-5/99,WI-6/99,WI-7/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1999

Spruch

I. In Stattgebung der Wahlanfechtung der Wählergruppe "Tiroler Volkspartei Wendelin Weingartner" werden hinsichtlich der Wahl in den Tiroler Landtag am 7. März 1999 aufgehoben:

a) das Wahlverfahren vor der Kreiswahlbehörde für den Wahlkreis Nr. 1 (Innsbruck-Stadt) vom Beginn der Sitzung am 10. März 1999 an,

b) das Wahlverfahren (zweites Ermittlungsverfahren) vor der Landeswahlbehörde.

II. Den übrigen Wahlanfechtungen wird nicht stattgegeben.

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