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WI-5/99; WI-6/99; WI-7/99•Verfassungsgerichtshof WI-5/99; WI-6/99; WI-7/99
WI-5/99; WI-6/99; WI-7/99Verfassungsgericht16.10.1999
Wahlen, Landtag, Ermittlungsverfahren (Wahlen), Stimmzettel, Wahlbehörden, Wahlvorschlag, Wahlwerbung, Volksbefragung, Determinierungsgebot
I. In Stattgebung der Wahlanfechtung der Wählergruppe "Tiroler Volkspartei Wendelin Weingartner" werden hinsichtlich der Wahl in den Tiroler Landtag am 7. März 1999 aufgehoben:
a) das Wahlverfahren vor der Kreiswahlbehörde für den Wahlkreis Nr. 1 (Innsbruck-Stadt) vom Beginn der Sitzung am 10. März 1999 an,
b) das Wahlverfahren (zweites Ermittlungsverfahren) vor der Landeswahlbehörde.
II. Den übrigen Wahlanfechtungen wird nicht stattgegeben.
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