Verfassungsgerichtshof B1463/99; B1492/99

B1463/99; B1492/99Verfassungsgericht29.11.1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1463/99,B1492/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1999

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, den Beschwerdeführern zu B1463/99 zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 32.200,- bestimmten Prozeßkosten und der Beschwerdeführerin zu B1492/99 zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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