Verfassungsgerichtshof G169/99

G169/99Verfassungsgericht30.11.1999

Regest

VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Antrag, VfGH / Legitimation, Straßenpolizei, Verkehrsunfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G169/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1999

Spruch

Der Antrag des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg, in §99 Abs6 lita StVO 1960, BGBl. 1986/105, die Wortfolgen "durch die Tat lediglich Sachschaden entstanden ist," und "mit bloßem Sachschaden" sowie die Absatzbezeichnung "Abs5" als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.

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