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B889/97•Verfassungsgerichtshof B889/97
B889/97Verfassungsgericht30.11.1999
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, EU-Recht Vorabentscheidung, Markenschutz, EU-Recht Richtlinie, fair trial, Eigentumseingriff
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin ist schuldig, der beteiligten Partei zu Handen ihres Vertreters die mit S 18.000,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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