Verfassungsgerichtshof B1292/98

B1292/98Verfassungsgericht01.12.1999

Regest

Naturschutz, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1292/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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