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V54/99•Verfassungsgerichtshof V54/99
V54/99Verfassungsgericht02.12.1999
Kanalisation, Abgaben Kanalisation, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Finanzausgleich
Die Wortfolge "ab 1. Jänner 1998" im ersten Satz sowie der letzte Satz "Diese Gebührenregelung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft." der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Admont am 17. Dezember 1997 beschlossenen Änderung der Kanalabgabenordnung, an der Amtstafel angeschlagen vom 18. Dezember 1997 bis zum 7. Jänner 1998, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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